Neue Zuständigkeiten der Datenschutzbehörde
- Gericht
- DSB
- Datum
- 22.09.2026
- Geschäftszahl
- nicht erkannt
- Dokumenttyp
- Praxisbeispiel
MMag. Elisabeth Wagner, Datenschutzbehörde · 22.09.2026
Art. 74 Abs. 8 und Art. 77 KI-VO; VO (EU) 2024/900; RL (EU) 2024/2831
Kurzfassung
Neben der klassischen Aufsicht zeichnet sich für die DSB die Marktüberwachung bestimmter Hochrisiko-KI ab, dazu politische Werbung und automatisierte Systeme in der Plattformarbeit.
Aus der Unterlage
- Voraussichtlich Marktüberwachungsbehörde für Hochrisiko-KI nach Art. 74 Abs. 8 KI-VO: Biometrie für Strafverfolgung, Grenzmanagement, Justiz und Demokratie; Strafverfolgung; Migration, Asyl und Grenzkontrolle; Rechtspflege und demokratische Prozesse.
- In diesem Bereich wäre die DSB zugleich notifizierte Stelle für Konformitätsbewertungen (Art. 43 Abs. 1 letzter Satz KI-VO).
- Möglich zusätzlich: Aufsicht über verbotene Praktiken nach Art. 5, etwa biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung, und die Rolle als Grundrechtsbehörde nach Art. 77.
- Politische Werbung, VO (EU) 2024/900, gilt seit 10. Oktober 2025. Die DSB beaufsichtigt Targeting und Anzeigenschaltung auf besonderen Datenkategorien, mit wechselseitigen Informationspflichten zur KommAustria.
- Plattformarbeit, RL (EU) 2024/2831, bis 2. Dezember 2026 umzusetzen: Grenzen automatisierter Beobachtung und Entscheidung, Transparenz, menschliche Aufsicht. Verstöße sollen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO sanktioniert werden.
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Originalquelle
MMag. Elisabeth Wagner, Datenschutzbehörde. Dokumenttyp: Praxisbeispiel. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.