Auskunft ist kein Fragerecht
- Gericht
- DSB
- Datum
- 07.08.2026
- Geschäftszahl
- D124.0890/26
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Datenschutzbehörde · 07.08.2026
DSB 7.8.2026, D124.0890/26
Kurzfassung
Die Auskunft klärt keine Unklarheiten zu Verträgen auf und verschafft keinen Anspruch auf einen Soll-Zustand der Daten. Die Beweislast für eine Kopie liegt bei der betroffenen Person.
Aus der Unterlage
- Kein Anspruch, dass Daten vollständig und materiell richtig gemacht werden, soweit damit ein Soll-Zustand verlangt wird.
- Beweislast zum Recht auf Kopie: betroffene Person (BVwG W254 2310990-1).
AuskunftArt. 15RichtigkeitBeweislastKopie
Originalquelle
Datenschutzbehörde. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.