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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Auskunft ist kein Fragerecht

Gericht
DSB
Datum
07.08.2026
Geschäftszahl
D124.0890/26
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

DatenschutzEntscheidungAbweisung

Datenschutzbehörde · 07.08.2026

DSB 7.8.2026, D124.0890/26

Kurzfassung

Die Auskunft klärt keine Unklarheiten zu Verträgen auf und verschafft keinen Anspruch auf einen Soll-Zustand der Daten. Die Beweislast für eine Kopie liegt bei der betroffenen Person.

Aus der Unterlage

  • Kein Anspruch, dass Daten vollständig und materiell richtig gemacht werden, soweit damit ein Soll-Zustand verlangt wird.
  • Beweislast zum Recht auf Kopie: betroffene Person (BVwG W254 2310990-1).

AuskunftArt. 15RichtigkeitBeweislastKopie

Originalquelle

Datenschutzbehörde. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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