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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Keine originalgetreue Kopie eines internen Vermerks

Gericht
DSB
Datum
22.07.2026
Geschäftszahl
D124.0128/26
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

DatenschutzEntscheidungAbweisung

Datenschutzbehörde · 22.07.2026

DSB 22.7.2026, D124.0128/26

Kurzfassung

Art. 15 Abs. 3 gewährt kein eigenständiges Recht auf eine originalgetreue Kopie. Eine genaue Beschreibung des Vermerks reichte. Die Offenlegung hätte interne Prüfprozesse und Bedienstete bloßgestellt.

Aus der Unterlage

  • EuGH C-487/21: Kopie nur, wenn sie für die Verständlichkeit der personenbezogenen Daten unerlässlich ist.
  • Inhalt und Anlass der Notiz wurden beschrieben.
  • Gegeninteresse: Rückschlüsse auf interne Kontrollen und Identität der Bediensteten.

AuskunftKopieArt. 15 Abs. 3EuGH C-487/21Finanzierung

Originalquelle

Datenschutzbehörde. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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