Keine originalgetreue Kopie eines internen Vermerks
- Gericht
- DSB
- Datum
- 22.07.2026
- Geschäftszahl
- D124.0128/26
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Datenschutzbehörde · 22.07.2026
DSB 22.7.2026, D124.0128/26
Kurzfassung
Art. 15 Abs. 3 gewährt kein eigenständiges Recht auf eine originalgetreue Kopie. Eine genaue Beschreibung des Vermerks reichte. Die Offenlegung hätte interne Prüfprozesse und Bedienstete bloßgestellt.
Aus der Unterlage
- EuGH C-487/21: Kopie nur, wenn sie für die Verständlichkeit der personenbezogenen Daten unerlässlich ist.
- Inhalt und Anlass der Notiz wurden beschrieben.
- Gegeninteresse: Rückschlüsse auf interne Kontrollen und Identität der Bediensteten.
AuskunftKopieArt. 15 Abs. 3EuGH C-487/21Finanzierung
Originalquelle
Datenschutzbehörde. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.