Neue Zuständigkeiten der Datenschutzbehörde
Das heißt: Die Datenschutzbehörde bekommt neben den klassischen Beschwerden voraussichtlich neue Aufsicht.
DatenschutzbehördeMarktüberwachungpolitische WerbungPlattformarbeit
Einträge aus dem Bereich Datenschutz.
19 Einträge
Das heißt: Die Datenschutzbehörde bekommt neben den klassischen Beschwerden voraussichtlich neue Aufsicht.
DatenschutzbehördeMarktüberwachungpolitische WerbungPlattformarbeit
Das heißt: Es reicht nicht, Geburtstag und Postleitzahl grob zu machen und zu hoffen, dass niemand die Person findet.
AnonymisierungTrainingsdatenRe-Identifikationk-Anonymität
Das heißt: Der EuGH hat zuletzt mehrere Fragen entschieden, die Behörden direkt treffen.
EuGHC-312/24DarashevC-414/24
Das heißt: KI-Regeln ersetzen den Datenschutz nicht.
DSFAGrundrechte-FolgenabschätzungDatenschutzbeauftragterKonformität
Das heißt: Was nur in die eigene fachliche Meinung einer Sachbearbeiterin eingeflossen ist, muss nicht als Auskunft herausgegeben werden.
AuskunftArt. 15AmtshaftungAktenvermerk
Hinweis
Das heißt: „Wir geben Daten an Partner weiter“ ist zu vage.
EinwilligungArt. 13Art. 14Direktwerbung
Hinweis
Das heißt: Es geht darum, ob privat geführte, geförderte Schulen eine Datenschutz-Geldbuße bekommen können.
GeldbußeArt. 83SchuleBehörde
Hinweis
Das heißt: Technische Protokolle der ganzen Plattform sind nicht automatisch „meine Daten“.
AuskunftProtokolldatenPersonenbezugSystemausfall
Abweisung
Das heißt: Mit einer Auskunft kann man nicht Vertragsfragen klären lassen und nicht verlangen, dass die Daten so umgeschrieben werden, wie man sie haben will.
AuskunftArt. 15RichtigkeitBeweislast
Abweisung
Das heißt: Die Datenschutzbehörde ändert nicht nebenbei den Namen in einem anderen Register.
BerichtigungGeschlechtsidentitätPersonenstandsregisterZMR
Abweisung
Das heißt: Auskunft heißt nicht, dass man die Originalnotiz als Kopie bekommen muss.
AuskunftKopieArt. 15 Abs. 3EuGH C-487/21
Abweisung
Das heißt: Wenn eine Mitarbeiterin heimlich Kundendaten einer Nachbarin abfragt, ist das ihr Missbrauch.
DatensicherheitBerechtigungskonzeptProtokollierungMitarbeiterexzess
Abweisung
Das heißt: Der Staat darf Strafregisterdaten nicht mit einem zu weiten Gesetz an zu viele Stellen geben.
StrafregisterArt. 10 DSGVOBestimmtheit§ 9a Strafregistergesetz
Hinweis
Das heißt: Wer gesperrt wird, darf die internen Vermerke erfahren, warum.
AuskunftArt. 15VermerkLogdaten
Teilzugang
Das heißt: Nach einer Freistellung darf die Nachfolge die dienstliche Mailbox soweit ansehen, wie es der Betrieb braucht.
E-MailPostfachDienstgeberberechtigtes Interesse
Abweisung
Das heißt: Der Dienstgeber darf einen engen Kreis informieren, dass eine leitende Person nach einem Vorfall freigestellt ist.
Dienstfreistellungberechtigtes InteresseArt. 6 Abs. 1 lit. fDatenminimierung
Abweisung
Das heißt: Bewerbungsunterlagen darf man behalten, solange die gesetzliche Frist für eine Gleichbehandlungsklage noch läuft oder knapp überschritten ist, weil ein Verfahren vorbereitet wird.
LöschungArt. 17BewerbungGlBG
Abweisung
Das heißt: Auch das allererste Auskunftsbegehren kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn es nur dazu dient, später Schadenersatz zu kassieren.
AuskunftArt. 15Art. 12Missbrauch
Hinweis
Das heißt: Ob die Datenschutzpflichten gelten, schaut man aus der Sicht der Stelle, die die Daten hat, nicht aus der Sicht dessen, der sie später bekommt.
personenbezogene DatenPseudonymisierungTransparenzArt. 13
Hinweis