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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Nationale KI-Aufsicht und KI-Durchführungsgesetz

Gericht
nicht erkannt
Datum
21.09.2026
Geschäftszahl
nicht erkannt
Dokumenttyp
Praxisbeispiel

Künstliche IntelligenzPraxis

DI Mag. Alexander Banfield-Mumb, Bundeskanzleramt · 21.09.2026

KIDG, Entwurf in politischer Koordinierung

Kurzfassung

Österreich setzt auf ein dezentrales Aufsichtsmodell: bestehende Behörden bleiben zuständig, die Datenschutzbehörde übernimmt zentrale Hochrisiko- und Verbotstatbestände.

Aus der Unterlage

  • Das KI-Durchführungsgesetz (KIDG) war zum Tagungszeitpunkt in politischer Koordinierung. Geplant sind Notifizierung, Marktüberwachung, zentrale Anlaufstelle, KI-Servicestelle, KI-Beirat und Sanktionen.
  • Anhang I bleibt bei den bestehenden Produktsicherheitsbehörden (etwa BASG/AGES für Medizinprodukte, BEV für Aufzüge und Schutzausrüstung).
  • Für die Datenschutzbehörde geplant: Biometrie zu Strafverfolgung, Grenzmanagement, Justiz und Demokratie; Strafverfolgung; Migration und Asyl; Rechtspflege. Ebenso die neuen Verbote nicht-konsensualer und missbräuchlicher KI-Inhalte.
  • Kredit und Versicherung: FMA. Kritische Infrastruktur ist im Folienbild als eigener Anhang-III-Punkt ohne schon fixierte Behörde ausgewiesen.
  • Notifizierende Behörde: geplant BKA gemeinsam mit Akkreditierung Austria.
  • Die KI-Servicestelle in der RTR besteht seit Februar 2024. Häufigste Anfragen: KI-Kompetenz (Art. 4), Transparenz (Art. 50), Risikoeinstufung.
  • Art. 77 macht Grundrechtsbehörden zu Einsichtsberechtigten bei Hochrisiko-KI. Das Projekt Check-77 (TRUSTIFAI, ab Oktober 2026) soll Prüfkataloge für diese Behörden liefern. Bedarfsträger sind unter anderem BKA, Behindertenanwaltschaft, Datenschutzbehörde und Gleichbehandlungsanwaltschaft.

KIDGMarktüberwachungDSBRTRKI-ServicestelleArt. 77Grundrechte

Originalquelle

DI Mag. Alexander Banfield-Mumb, Bundeskanzleramt. Dokumenttyp: Praxisbeispiel. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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