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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Mandatsbescheid der DSB gegen eine drohende IFG-Offenlegung

Gericht
DSB
Datum
20.02.2026
Geschäftszahl
D124.0001/26
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungAbweisung

Datenschutzbehörde · 20.02.2026

DSB 20.2.2026, D124.0001/26; 2026-0.127.000

Kurzfassung

Eine betroffene juristische Person kann die DSB anrufen, bevor eine Information herausgegeben wird. Der Antrag wurde abgewiesen, weil er zu spät kam und keine konkrete Gefährdung dargelegt war.

Aus der Unterlage

  • Ex ante, solange die Offenlegung droht: Mandatsbescheid. Ex post, wenn schon veröffentlicht wurde: Beschwerde oder amtswegige Prüfung.
  • Ausgangsfall: Unterlagen zu einem Bauprojekt. Die Parteistellung im IFG-Verfahren wurde verneint, parallel lief ein Mandatsantrag.
  • Der Antrag kam nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. Ein pauschaler Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und eine nicht mehr abwendbare Offenlegung reichen nicht.
  • RIS: 2026-0.127.000.

MandatsbescheidDSBParteistellungBauprojektGeschäftsgeheimnis

Originalquelle

Datenschutzbehörde. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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