Mandatsbescheid der DSB gegen eine drohende IFG-Offenlegung
- Gericht
- DSB
- Datum
- 20.02.2026
- Geschäftszahl
- D124.0001/26
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Datenschutzbehörde · 20.02.2026
DSB 20.2.2026, D124.0001/26; 2026-0.127.000
Kurzfassung
Eine betroffene juristische Person kann die DSB anrufen, bevor eine Information herausgegeben wird. Der Antrag wurde abgewiesen, weil er zu spät kam und keine konkrete Gefährdung dargelegt war.
Aus der Unterlage
- Ex ante, solange die Offenlegung droht: Mandatsbescheid. Ex post, wenn schon veröffentlicht wurde: Beschwerde oder amtswegige Prüfung.
- Ausgangsfall: Unterlagen zu einem Bauprojekt. Die Parteistellung im IFG-Verfahren wurde verneint, parallel lief ein Mandatsantrag.
- Der Antrag kam nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. Ein pauschaler Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und eine nicht mehr abwendbare Offenlegung reichen nicht.
- RIS: 2026-0.127.000.
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Originalquelle
Datenschutzbehörde. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.