Generalplanervertrag Olympia-Eiskanal Innsbruck
- Gericht
- LVwG Tirol
- Datum
- 23.06.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-2026/48/0803-14
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Tirol · 23.06.2026
LVwG Tirol 23.6.2026, LVwG-2026/48/0803-14
Kurzfassung
Der Generalplanervertrag über den Umbau des Olympia-Eiskanals ist im Kern zugänglich. Eine bloß hypothetische spätere Klage trägt die Geheimhaltung nicht. Musterhafte Ausschreibungsunterlagen sind kein urheberrechtlich geschütztes Werk.
Aus der Unterlage
- Zum Vertrag gehören auch die konstituierenden Unterlagen, nicht nur die Urkunde.
- Eine Veröffentlichung einzelner Datenpunkte auf data.gv.at erfüllt die proaktive Informationspflicht nicht.
- Kalkulationsgrundlagen bleiben in der Regel Geheimnis, der Gesamtpreis nicht. Referenzen sind grundsätzlich offen, personenbezogene Details nicht (EuGH 7.9.2021, C-927/19).
- Geistige Dienstleistungen und individuelle Ausführungskonzepte können geschützt sein (EuGH 17.11.2022, C-54/21, Antea Polska). Standards und Mustertexte nicht.
VertragGeneralplanerVergabegeistiges Eigentum100.000 Eurodata.gv.at
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Tirol. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.