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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Generalplanervertrag Olympia-Eiskanal Innsbruck

Gericht
LVwG Tirol
Datum
23.06.2026
Geschäftszahl
LVWG-2026/48/0803-14
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungZugang

Landesverwaltungsgericht Tirol · 23.06.2026

LVwG Tirol 23.6.2026, LVwG-2026/48/0803-14

Kurzfassung

Der Generalplanervertrag über den Umbau des Olympia-Eiskanals ist im Kern zugänglich. Eine bloß hypothetische spätere Klage trägt die Geheimhaltung nicht. Musterhafte Ausschreibungsunterlagen sind kein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Aus der Unterlage

  • Zum Vertrag gehören auch die konstituierenden Unterlagen, nicht nur die Urkunde.
  • Eine Veröffentlichung einzelner Datenpunkte auf data.gv.at erfüllt die proaktive Informationspflicht nicht.
  • Kalkulationsgrundlagen bleiben in der Regel Geheimnis, der Gesamtpreis nicht. Referenzen sind grundsätzlich offen, personenbezogene Details nicht (EuGH 7.9.2021, C-927/19).
  • Geistige Dienstleistungen und individuelle Ausführungskonzepte können geschützt sein (EuGH 17.11.2022, C-54/21, Antea Polska). Standards und Mustertexte nicht.

VertragGeneralplanerVergabegeistiges Eigentum100.000 Eurodata.gv.at

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Tirol. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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