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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Talschaftsverträge: keine Schwärzung bereits budgetöffentlicher Beträge

Gericht
LVwG Tirol
Datum
07.01.2026
Geschäftszahl
LVWG-2025/48/2834-6
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungZugang

Landesverwaltungsgericht Tirol · 07.01.2026

LVwG Tirol 7.1.2026, LVwG-2025/48/2834-6

Kurzfassung

Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Wasserkraftgesellschaft und den Standortgemeinden sind zugänglich. Die Beträge standen ohnehin in den Gemeindehaushalten.

Aus der Unterlage

  • Keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, keine Schwärzung, keine Wettbewerbsbeeinträchtigung nach § 13 Abs. 2 IFG.

VertragTIWAGGemeindeGeschäftsgeheimnisHaushalt

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Tirol. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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