Talschaftsverträge: keine Schwärzung bereits budgetöffentlicher Beträge
- Gericht
- LVwG Tirol
- Datum
- 07.01.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-2025/48/2834-6
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Tirol · 07.01.2026
LVwG Tirol 7.1.2026, LVwG-2025/48/2834-6
Kurzfassung
Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Wasserkraftgesellschaft und den Standortgemeinden sind zugänglich. Die Beträge standen ohnehin in den Gemeindehaushalten.
Aus der Unterlage
- Keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, keine Schwärzung, keine Wettbewerbsbeeinträchtigung nach § 13 Abs. 2 IFG.
VertragTIWAGGemeindeGeschäftsgeheimnisHaushalt
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Tirol. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.