Rettungsvertrag: Kalkulation schwärzen, Rest herausgeben
- Gericht
- LVwG Tirol
- Datum
- 12.02.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-2025/14/3119-8
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Tirol · 12.02.2026
LVwG Tirol 12.2.2026, LVwG-2025/14/3119-8
Kurzfassung
Bei einem ausgeschriebenen Leistungsvertrag überwiegt das Transparenzinteresse. Nur sensible Kalkulationsdaten dürfen geschwärzt bleiben.
Aus der Unterlage
- Vollverweigerung kommt nicht in Betracht.
- Leitlinie des Städtebunds für ausgeschriebene Verträge der Kommunen.
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Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Tirol. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.