Dienstaufsicht und Disziplinarmaßnahmen bleiben vertraulich
- Gericht
- LVwG Tirol
- Datum
- 11.12.2025
- Geschäftszahl
- LVWG-2025/21/2529-8
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Tirol · 11.12.2025
LVwG Tirol 11.12.2025, LVwG-2025/21/2529-8
Kurzfassung
Welche Maßnahmen zwei Dienstaufsichtsbeschwerden ausgelöst haben, bleibt geheim. Disziplinarakten sind keine neutralen Verwaltungsunterlagen.
Aus der Unterlage
- Harm Test bejaht: reales Risiko nachhaltiger Rufschädigung, auch wenn sich der Vorwurf später erledigt.
- Ein überwiegendes öffentliches Interesse wurde verneint.
- Das IFG ersetzt keine fehlende Parteistellung im Disziplinarverfahren. Externe Dritte bekommen dadurch keine Akteneinsicht.
- Dieselbe Linie: BVwG 1.6.2026, W128 2337403-1.
DisziplinarrechtDienstaufsichtBediensteteHarm TestRuf
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Tirol. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.