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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Rettungsdienstvertrag: keine pauschale Verweigerung

Gericht
LVwG NÖ
Datum
23.02.2026
Geschäftszahl
LVWG-AV-55/001-2026
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungTeilzugang

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 23.02.2026

LVwG NÖ 23.2.2026, LVwG-AV-55/001-2026

Kurzfassung

Ein Vertrag darf nicht im Ganzen verweigert werden, nur weil Teile einer Verschwiegenheit unterliegen. Teilbare Informationen sind zugänglich zu machen, Schwärzung ist zulässig.

Aus der Unterlage

  • Die Abwägung ist konkret und dokumentbezogen.
  • Informationsfreiheit und Datenschutz haben keinen absoluten Vorrang. Ausgleich im Einzelfall (auch LVwG Tirol 11.12.2025).

VertragRettungsdienstSchwärzungTeilzugangVerschwiegenheit

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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