Rettungsdienstvertrag: keine pauschale Verweigerung
- Gericht
- LVwG NÖ
- Datum
- 23.02.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-AV-55/001-2026
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 23.02.2026
LVwG NÖ 23.2.2026, LVwG-AV-55/001-2026
Kurzfassung
Ein Vertrag darf nicht im Ganzen verweigert werden, nur weil Teile einer Verschwiegenheit unterliegen. Teilbare Informationen sind zugänglich zu machen, Schwärzung ist zulässig.
Aus der Unterlage
- Die Abwägung ist konkret und dokumentbezogen.
- Informationsfreiheit und Datenschutz haben keinen absoluten Vorrang. Ausgleich im Einzelfall (auch LVwG Tirol 11.12.2025).
VertragRettungsdienstSchwärzungTeilzugangVerschwiegenheit
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.