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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Private E-Mails im dienstlichen Postfach

Gericht
DSB
Datum
08.04.2026
Geschäftszahl
D124.3784/25
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

DatenschutzEntscheidungAbweisung

Datenschutzbehörde · 08.04.2026

DSB 8.4.2026, D124.3784/25

Kurzfassung

Nach einer Dienstfreistellung darf eine andere Mitarbeiterin dienstliche Post sichten und auf eine private Anfrage knapp antworten, die Person sei nicht mehr im Unternehmen.

Aus der Unterlage

  • Berechtigtes Interesse des ehemaligen Dienstgebers, wenn die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben eine Nachschau erfordert.
  • Die Antwort ging auf den Inhalt nicht ein und kam von einer anderen dienstlichen Adresse. Private Nachrichten im dienstlichen Postfach waren von vornherein nicht erwünscht.
  • Gelindestes Mittel zur Fortführung der betrieblichen Abläufe.

E-MailPostfachDienstgeberberechtigtes InteresseArt. 6 Abs. 1 lit. f

Originalquelle

Datenschutzbehörde. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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