Private E-Mails im dienstlichen Postfach
- Gericht
- DSB
- Datum
- 08.04.2026
- Geschäftszahl
- D124.3784/25
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Datenschutzbehörde · 08.04.2026
DSB 8.4.2026, D124.3784/25
Kurzfassung
Nach einer Dienstfreistellung darf eine andere Mitarbeiterin dienstliche Post sichten und auf eine private Anfrage knapp antworten, die Person sei nicht mehr im Unternehmen.
Aus der Unterlage
- Berechtigtes Interesse des ehemaligen Dienstgebers, wenn die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben eine Nachschau erfordert.
- Die Antwort ging auf den Inhalt nicht ein und kam von einer anderen dienstlichen Adresse. Private Nachrichten im dienstlichen Postfach waren von vornherein nicht erwünscht.
- Gelindestes Mittel zur Fortführung der betrieblichen Abläufe.
E-MailPostfachDienstgeberberechtigtes InteresseArt. 6 Abs. 1 lit. f
Originalquelle
Datenschutzbehörde. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.