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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Fristverlängerung, Klaglosstellung und Entscheidungsbefugnis

Gericht
VwG Wien, BVwG
Datum
10.11.2025
Geschäftszahl
VGW-113/027/15142/2025-4, W1762322793-1
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungHinweis

Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgericht Wien · 10.11.2025

BVwG 10.11.2025, W176 2322793-1; VwG Wien 16.10.2025, VGW-113/027/15142/2025-4

Kurzfassung

Der Hinweis auf die Anhörung Dritter nach § 10 IFG trägt eine Fristverlängerung. Wird die Information im laufenden Verfahren doch erteilt, ist die Beschwerde klaglos und wird eingestellt. Das Gericht weist die Information zu oder spricht die Nichtgewährung aus.

Aus der Unterlage

  • Streitig waren die Begründung der Fristverlängerung und der Prüfumfang des Gerichts.
  • Die Struktur des Rechtsschutzes steht damit fest: Nichtgewährung oder Leistungsauftrag (W176 2322793-1/7E).
  • Offen bleibt der Fristbeginn gegenüber privaten Informationspflichtigen. Dazu widersprechen sich BVwG 11.11.2025 und LVwG NÖ 16.12.2025.

Frist§ 10 IFGAnhörungKlaglosstellungLeistungsauftragprivate Informationspflichtige

Originalquelle

Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgericht Wien. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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