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Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Wahlergebnis ist nicht geschützte Willensbildung

Gericht
VwG Wien
Datum
02.01.2026
Geschäftszahl
VGW-113/092/19671/2025
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungZugang

Verwaltungsgericht Wien · 02.01.2026

VwG Wien 2.1.2026, VGW-113/092/19671/2025

Kurzfassung

Die Niederschrift über das Wahlergebnis einer Bezirkswahlbehörde ist herauszugeben. Sie enthält das Ergebnis, nicht die Beratung. Der Schutz endet mit der Entscheidung.

Aus der Unterlage

  • § 6 Abs. 1 Z 5 schützt die unbeeinträchtigte Vorbereitung, und zwar solange sie andauert.
  • Gegenlinie bei namentlichen Abstimmungen nichtöffentlicher Regierungssitzungen: LVwG Vorarlberg 2.2.2026, LVwG-488-2/2026-R12, Schutz bleibt auch nach der Entscheidung.

Willensbildung§ 6 Abs. 1 Z 5WahlNiederschriftGemeinderat

Originalquelle

Verwaltungsgericht Wien. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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