Hinweisgeber besonders geschützt
- Gericht
- BVwG
- Datum
- 01.04.2026
- Geschäftszahl
- W1292337791-1
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Bundesverwaltungsgericht · 01.04.2026
BVwG 1.4.2026, W129 2337791-1
Kurzfassung
Die Gemeindeaufsicht ordnet diese Entscheidung der restriktiven Linie zu, wenn konkrete Personen, hier Hinweisgeber, betroffen sind.
Aus der Unterlage
- Die Folie nennt die Geschäftszahl ohne ausführlichen Sachverhalt. Vor einer Übertragung den Entscheidungstext lesen.
- Einordnungsregel aus dem Vortrag: Bei konkreten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern wird der Datenschutz tendenziell restriktiv gewichtet. Personen mit Außenvertretung wiegen leichter.
HinweisgeberWhistleblowingDatenschutzDienstnehmer
Originalquelle
Bundesverwaltungsgericht. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.