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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Hinweisgeber besonders geschützt

Gericht
BVwG
Datum
01.04.2026
Geschäftszahl
W1292337791-1
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungGeheimhaltung

Bundesverwaltungsgericht · 01.04.2026

BVwG 1.4.2026, W129 2337791-1

Kurzfassung

Die Gemeindeaufsicht ordnet diese Entscheidung der restriktiven Linie zu, wenn konkrete Personen, hier Hinweisgeber, betroffen sind.

Aus der Unterlage

  • Die Folie nennt die Geschäftszahl ohne ausführlichen Sachverhalt. Vor einer Übertragung den Entscheidungstext lesen.
  • Einordnungsregel aus dem Vortrag: Bei konkreten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern wird der Datenschutz tendenziell restriktiv gewichtet. Personen mit Außenvertretung wiegen leichter.

HinweisgeberWhistleblowingDatenschutzDienstnehmer

Originalquelle

Bundesverwaltungsgericht. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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