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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Disziplinarvorwurf eines Beamten: kein Zugang für private Ansprüche

Gericht
BVwG
Datum
01.06.2026
Geschäftszahl
W1282337403-1
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungGeheimhaltung

Bundesverwaltungsgericht · 01.06.2026

BVwG 1.6.2026, W128 2337403-1

Kurzfassung

Informationen über eine mögliche Dienstpflichtverletzung werden nicht herausgegeben, wenn das Begehren im Kern einen privaten Amtshaftungsanspruch vorbereiten soll.

Aus der Unterlage

  • Erheblicher Eingriff, besonderes Vertraulichkeitsinteresse des Disziplinarverfahrens.
  • Die öffentliche Funktion allein verdrängt den Datenschutz nicht.
  • Zu fragen ist, ob das Informationsinteresse der Kontrolle staatlichen Handelns, der Verwendung öffentlicher Mittel oder journalistischer Arbeit dient, oder nur einem privaten Interesse.
  • Revision zugelassen: Reichweite des § 6 Abs. 1 Z 7 lit. a IFG und Verhältnis der DSGVO-Tatbestände zum IFG sind höchstgerichtlich offen, ebenso das Verhältnis zur Akteneinsicht nach § 17 AVG.

DisziplinarverfahrenBeamterAmtshaftungDatenschutzpublic watchdog

Originalquelle

Bundesverwaltungsgericht. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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