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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Ein Jahr Informationsfreiheit: Evaluierung der DSB

Gericht
DSB
Datum
22.09.2026
Geschäftszahl
nicht erkannt
Dokumenttyp
Vortrag

InformationsfreiheitVortrag

Dr. Matthias Schmidl und Mag. Vanessa Schönauer, LL.M., Datenschutzbehörde · 22.09.2026

§ 15 Abs. 2 IFG; Berichtszeitraum 1.9.–31.12.2025

Kurzfassung

Rund 10.000 Stellen unterliegen dem IFG, gemeldet haben 615. Bei diesen gingen 8.236 Anträge ein. Gemeinden bescheiden überdurchschnittlich oft.

Aus der Unterlage

  • § 15 Abs. 2 IFG trägt der DSB die begleitende Evaluierung auf. Die Kriterien stammen aus dem Austausch mit europäischen Informationsfreiheitsbehörden. Die erste Auswertung betrifft den 1. September bis 31. Dezember 2025. Am 22. Juni 2026 folgte eine Veranstaltung mit World Café.
  • Keine Meldepflicht an die DSB. 615 Stellen haben das Formular über JustizOnline genutzt.
  • Bundesverwaltung: 45 Stellen, 2.364 Anträge, 102 Bescheide, Bescheidquote 4,31 Prozent.
  • Gemeinden: 288 Stellen, 1.914 Anträge, 185 Bescheide, Quote 9,67 Prozent, im Schnitt 6,6 Anträge je meldender Gemeinde.
  • Landesverwaltung: 28 Stellen, 1.901 Anträge, Quote 4,47 Prozent. Sonstige Selbstverwaltung: 63 Stellen, 1.678 Anträge.
  • Gesamt: 8.236 Anträge, 404 Bescheide, Quote 4,91 Prozent, Schnitt 13,4 Anträge je meldender Stelle.
  • Weitere Zeilen der Folie: Organe der Bundesgesetzgebung 3 Stellen und 9 Anträge, VfGH und VwGH 2 Stellen und 9 Anträge, jeweils ohne Bescheid. Juristische Personen des Privatrechts: 186 Stellen, 361 Anträge, Bescheidquote 0, weil dort ein anderes Verfahren gilt.
  • Die DSB selbst hatte bis zum Vortrag 50 IFG-Anträge, davon 10 Bescheide: unter anderem Sicherheitsverletzungen nach Art. 33 DSGVO, anhängige Verfahren, Statistiken, Entscheidungen und Rechtsmeinungen.
  • Der Arbeitsbehelf „Update IFG“ ordnet die bis 30. Juni 2026 veröffentlichte Judikatur entlang des Prüfschemas. Die Folien geben die persönliche Fachmeinung wieder und binden die DSB nicht.

EvaluierungInformationsfreiheitIFG8.236GemeindenBescheidquote

Originalquelle

Dr. Matthias Schmidl und Mag. Vanessa Schönauer, LL.M., Datenschutzbehörde. Dokumenttyp: Vortrag. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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