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Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Adressen aller Freizeitwohnsitze sind herauszugeben

Gericht
LVwG Tirol
Datum
27.03.2026
Geschäftszahl
LVWG-2026/14/0182-6
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungZugang

Landesverwaltungsgericht Tirol · 27.03.2026

LVwG Tirol 27.3.2026, LVwG-2026/14/0182-6

Kurzfassung

Die detaillierte Liste aller eingetragenen Freizeitwohnsitze ist zugänglich. Das Kontrollinteresse an der 8-Prozent-Obergrenze wiegt schwerer als abstrakte Befürchtungen zu Einbrüchen oder Kaufanboten.

Aus der Unterlage

  • Hohes politisches Interesse am leistbaren Wohnen.
  • Für die Einbruchsgefahr fehlten statistische Belege. Kaufanbote können den legalen Markt sogar entlasten.
  • Das Geheimhaltungsinteresse war nicht überzeugend dargelegt.

FreizeitwohnsitzAdresseWohnenöffentliches InteresseTirol

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Tirol. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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