Adressen aller Freizeitwohnsitze sind herauszugeben
- Gericht
- LVwG Tirol
- Datum
- 27.03.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-2026/14/0182-6
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Tirol · 27.03.2026
LVwG Tirol 27.3.2026, LVwG-2026/14/0182-6
Kurzfassung
Die detaillierte Liste aller eingetragenen Freizeitwohnsitze ist zugänglich. Das Kontrollinteresse an der 8-Prozent-Obergrenze wiegt schwerer als abstrakte Befürchtungen zu Einbrüchen oder Kaufanboten.
Aus der Unterlage
- Hohes politisches Interesse am leistbaren Wohnen.
- Für die Einbruchsgefahr fehlten statistische Belege. Kaufanbote können den legalen Markt sogar entlasten.
- Das Geheimhaltungsinteresse war nicht überzeugend dargelegt.
FreizeitwohnsitzAdresseWohnenöffentliches InteresseTirol
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Tirol. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.