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Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Tierschutzakten: Verdacht schützen, Gutachten eher öffnen

Gericht
LVwG NÖ
Datum
01.06.2026
Geschäftszahl
LVWG-AV-675/001-2026
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungTeilzugang

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 01.06.2026

LVwG NÖ 1.6.2026, LVwG-AV-675/001-2026

Kurzfassung

Bei Tierschutzübertretungen überwiegt beim Verdacht, bei Maßnahmen und beim Verfahrensausgang die Geheimhaltung. Das Gutachten zum Tierquälereiverdacht ist dagegen zugänglich.

Aus der Unterlage

  • Art.-10-Daten genießen erhöhten Schutz. Schon der Verdacht einer Straftat reicht für das Schutzinteresse. Bei anhängigen Verfahren kommen Verteidigungsinteressen dazu.
  • Eine Tierschutzorganisation ist Public Watchdog. Das allein öffnet besonders geschützte Daten nicht.
  • Engere Linie bei reinen Strafergebnissen: LVwG NÖ 27.2.2026, LVwG-AV-1400/001-2025, Geheimhaltung, weil auch anonymisierte Daten zur Identifizierung führen können. Berichterstattung sei mit Statistiken möglich.

TierschutzArt. 10 DSGVOStrafdatenpublic watchdogGutachten

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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