Zahlungen an eine Rettungsorganisation bleiben geheim
- Gericht
- LVwG NÖ
- Datum
- 24.03.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-AV-127/001-2026
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 24.03.2026
LVwG NÖ 24.3.2026, LVwG-AV-127/001-2026
Kurzfassung
Informationen über Zahlungen 2022 bis 2024 an eine gemeinnützige Rettungsorganisation und die dafür erbrachten Leistungen bleiben geheim. Ein öffentliches Interesse war nicht erkennbar.
Aus der Unterlage
- Geheimhaltung: Schwächung der Stellung des Vereins, Kontrollverlust, Löschprobleme, Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Stellung.
- Nicht jede Zahlung öffentlicher Mittel führt automatisch zum Zugang. Die Abwägung muss ein konkretes Informationsinteresse tragen. Vergleiche die offenere Linie bei ausgeschriebenen Leistungsverträgen.
RettungZahlunggemeinnützigöffentliche Mittel
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.