Zum Inhalt

IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Zahlungen an eine Rettungsorganisation bleiben geheim

Gericht
LVwG NÖ
Datum
24.03.2026
Geschäftszahl
LVWG-AV-127/001-2026
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungGeheimhaltung

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 24.03.2026

LVwG NÖ 24.3.2026, LVwG-AV-127/001-2026

Kurzfassung

Informationen über Zahlungen 2022 bis 2024 an eine gemeinnützige Rettungsorganisation und die dafür erbrachten Leistungen bleiben geheim. Ein öffentliches Interesse war nicht erkennbar.

Aus der Unterlage

  • Geheimhaltung: Schwächung der Stellung des Vereins, Kontrollverlust, Löschprobleme, Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Stellung.
  • Nicht jede Zahlung öffentlicher Mittel führt automatisch zum Zugang. Die Abwägung muss ein konkretes Informationsinteresse tragen. Vergleiche die offenere Linie bei ausgeschriebenen Leistungsverträgen.

RettungZahlunggemeinnützigöffentliche Mittel

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

Ähnliche Entscheidungen