Abtretungspreis von Gesellschaftsanteilen
- Gericht
- LVwG Tirol
- Datum
- 16.06.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-2026/48/0581-11
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Tirol · 16.06.2026
LVwG Tirol 16.6.2026, LVwG-2026/48/0581-11
Kurzfassung
Das öffentliche Interesse an der Verwendung öffentlicher Mittel überwiegt das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis beim Abtretungspreis von Gesellschaftsanteilen.
Aus der Unterlage
- Einordnungsregel: Wo öffentliche Mittel fließen, wiegt das Transparenzinteresse schwerer als ein pauschales Betriebsgeheimnis.
öffentliche MittelGeschäftsgeheimnisGesellschaftsanteileBeteiligung
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Tirol. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.