Kein Anspruch auf den gesamten Vergabeakt
- Gericht
- LVwG NÖ
- Datum
- 30.01.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-AV-125/001-2026
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 30.01.2026
LVwG NÖ 30.1.2026, LVwG-AV-125/001-2026
Kurzfassung
Besondere Informationsregeln des Vergaberechts bleiben neben dem IFG stehen. Eine umfassende Akteneinsicht in den Vergabeakt und die Übermittlung des gesamten Akts gibt es nicht.
Aus der Unterlage
- § 16 IFG: Das IFG verdrängt besondere Zugangsregeln nicht. Beispiele im BVergG sind die Mitteilung der Zuschlagsentscheidung, des Ausscheidens und des Widerrufs.
- Die Akteneinsicht im Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist ein eigener Weg und wird durch ein IFG-Begehren nicht zum Vollzugriff.
VergabeaktAkteneinsichtBVergG§ 16 IFGAusschreibung
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.