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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Kein Anspruch auf den gesamten Vergabeakt

Gericht
LVwG NÖ
Datum
30.01.2026
Geschäftszahl
LVWG-AV-125/001-2026
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungGeheimhaltung

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 30.01.2026

LVwG NÖ 30.1.2026, LVwG-AV-125/001-2026

Kurzfassung

Besondere Informationsregeln des Vergaberechts bleiben neben dem IFG stehen. Eine umfassende Akteneinsicht in den Vergabeakt und die Übermittlung des gesamten Akts gibt es nicht.

Aus der Unterlage

  • § 16 IFG: Das IFG verdrängt besondere Zugangsregeln nicht. Beispiele im BVergG sind die Mitteilung der Zuschlagsentscheidung, des Ausscheidens und des Widerrufs.
  • Die Akteneinsicht im Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist ein eigener Weg und wird durch ein IFG-Begehren nicht zum Vollzugriff.

VergabeaktAkteneinsichtBVergG§ 16 IFGAusschreibung

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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