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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Stimmrechtsübertragungen in einem Kammergremium

Gericht
LVwG Kärnten
Datum
18.02.2026
Geschäftszahl
KLVWG-2257-2259/19/2025
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungZugang

Landesverwaltungsgericht Kärnten · 18.02.2026

LVwG Kärnten 18.2.2026, KLVwG-2257-2259/19/2025

Kurzfassung

Stimmrechtsübertragungen in einem Gremium der Wirtschaftskammer sind nach den Folien zugänglich, weil die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse und die Verwendung von Pflichtbeiträgen prüfbar sein müssen.

Aus der Unterlage

  • Keine Daten nach Art. 9 DSGVO. Die Personen sind durch die Wahl bereits öffentlich.
  • Das Schutzgewicht sinkt durch die Funktion im Gremium. Der Informationswerber war bei fast allen Sitzungen anwesend.
  • Die Vortragsfolie nennt dafür die Nummer der Tierversuch-Entscheidung. Die Stimmrechtsübertragungen sind LVwG Kärnten 18.2.2026, KLVwG-2257-2259/19/2025.

StimmrechtWirtschaftskammerPflichtbeiträgeGremium

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Kärnten. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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