Standorte von Tierversuchseinrichtungen
- Gericht
- LVwG Vorarlberg
- Datum
- 23.02.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-488-4/2025-R16
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg · 23.02.2026
LVwG Vorarlberg 23.2.2026, LVwG-488-4/2025-R16
Kurzfassung
Die Standorte von Einrichtungen, in denen seit 2012 Tierversuche durchgeführt wurden, bleiben geheim. Das Interesse eines Social Watchdogs wiegt die Risiken für die dort tätigen Personen nicht auf.
Aus der Unterlage
- Die Information betrifft die berufliche Sphäre und wiegt für sich leichter. Dagegen stehen Stigmatisierung, Diskriminierung und Reputationsschäden der tätigen Personen.
TierversucheStandortStigmatisierungsocial watchdog
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.