Ob Preisdifferenzen vorlagen, ist keine Geheimzahl
- Gericht
- LVwG Vorarlberg
- Datum
- 19.06.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-488-18/2026-R23
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg · 19.06.2026
LVwG Vorarlberg 19.6.2026, LVwG-488-18/2026-R23
Kurzfassung
Die Frage, ob Preisdifferenzen vorlagen, wird in der Gemeindeaufsicht als Fall eingeordnet, in dem kein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis trägt.
Aus der Unterlage
- Die Folie gibt den Sachverhalt nur in einem Satz wieder. Die Linie ist dieselbe wie bei der Beschneiungsinfrastruktur: nicht jede wirtschaftsnahe Angabe ist ein Geheimnis.
GeschäftsgeheimnisPreisJa-Nein-Frage
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.