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Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Ob Preisdifferenzen vorlagen, ist keine Geheimzahl

Gericht
LVwG Vorarlberg
Datum
19.06.2026
Geschäftszahl
LVWG-488-18/2026-R23
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungZugang

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg · 19.06.2026

LVwG Vorarlberg 19.6.2026, LVwG-488-18/2026-R23

Kurzfassung

Die Frage, ob Preisdifferenzen vorlagen, wird in der Gemeindeaufsicht als Fall eingeordnet, in dem kein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis trägt.

Aus der Unterlage

  • Die Folie gibt den Sachverhalt nur in einem Satz wieder. Die Linie ist dieselbe wie bei der Beschneiungsinfrastruktur: nicht jede wirtschaftsnahe Angabe ist ein Geheimnis.

GeschäftsgeheimnisPreisJa-Nein-Frage

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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