Gelöschte Tonaufnahme der Gemeinderatssitzung
- Gericht
- LVwG OÖ
- Datum
- 21.01.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-250255/8/SB
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Oberösterreich · 21.01.2026
LVwG OÖ 21.1.2026, LVwG-250255/8/SB
Kurzfassung
Das Audiofile einer Gemeinderatssitzung, das nach Erstellung des Protokolls gelöscht wurde, fällt nicht unter das IFG.
Aus der Unterlage
- Gelöschte Unterlagen, Audiofiles wie E-Mails, sind nicht wiederzubeschaffen.
- Für die eigene Skartierung: Löschkonzept dokumentieren. Anlassbezogenes Löschen nach Antragseingang ist ein anderes Risiko.
VideoaufzeichnungTonaufnahmeGemeinderatLöschungAudioSitzung
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.