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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Namentliche Abstimmung nichtöffentlicher Sitzungen bleibt geschützt

Gericht
LVwG Vorarlberg
Datum
02.02.2026
Geschäftszahl
LVWG-488-2/2026-R12
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungGeheimhaltung

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg · 02.02.2026

LVwG Vorarlberg 2.2.2026, LVwG-488-2/2026-R12

Kurzfassung

Namentliche Abstimmungsergebnisse aus nichtöffentlichen Sitzungen der Landesregierung bleiben auch nach der Beschlussfassung geschützt.

Aus der Unterlage

  • Im Zentrum steht der Schutz vertraulicher Gremienberatung.
  • Für Gemeinderat und Stadtsenat zieht der Städtebund die Linie: Beratung geschützt, bloße Ergebnisse tendenziell offen. Die namentliche Stimme ist mehr als das Ergebnis.

AbstimmungLandesregierungnichtöffentlichWillensbildung§ 6 Abs. 1 Z 5

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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