Namentliche Abstimmung nichtöffentlicher Sitzungen bleibt geschützt
- Gericht
- LVwG Vorarlberg
- Datum
- 02.02.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-488-2/2026-R12
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg · 02.02.2026
LVwG Vorarlberg 2.2.2026, LVwG-488-2/2026-R12
Kurzfassung
Namentliche Abstimmungsergebnisse aus nichtöffentlichen Sitzungen der Landesregierung bleiben auch nach der Beschlussfassung geschützt.
Aus der Unterlage
- Im Zentrum steht der Schutz vertraulicher Gremienberatung.
- Für Gemeinderat und Stadtsenat zieht der Städtebund die Linie: Beratung geschützt, bloße Ergebnisse tendenziell offen. Die namentliche Stimme ist mehr als das Ergebnis.
AbstimmungLandesregierungnichtöffentlichWillensbildung§ 6 Abs. 1 Z 5
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.