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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Dienstlicher Terminkalender des Bundeskanzlers

Gericht
BVwG
Datum
12.03.2026
Geschäftszahl
W1372331823-1
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungTeilzugang

Bundesverwaltungsgericht · 12.03.2026

BVwG 12.3.2026, W137 2331823-1

Kurzfassung

Der dienstliche Kalender über sechs Monate ist teilweise zugänglich. Orte können entfallen, einzelne Termine und Namen aus konkreten Gründen geheim bleiben. Jeder Termin ist gesondert abzuwägen.

Aus der Unterlage

  • Ein spezifisches Informationsinteresse, etwa journalistische Arbeit, fließt in die Abwägung ein, ersetzt sie aber nicht.
  • Mitarbeiterinnen ohne hervorgehobene Funktion können anonymisiert werden. Termine ohne Bezug zur Führung von Amtsgeschäften wiegen datenschutzrechtlich schwerer.
  • Revision zugelassen, weil IFG-Rechtsprechung in diesem Umfang noch fehlt und die Geheimhaltungsinteressen über den klassischen Einzelfall hinausgehen.
  • Folge für Gemeinden: Auch die Terminführung kommunaler Organe kann Information sein.

TerminkalenderBundeskanzlerAnonymisierungAmtsgeschäfteJournalist

Originalquelle

Bundesverwaltungsgericht. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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