Dienstlicher Terminkalender des Bundeskanzlers
- Gericht
- BVwG
- Datum
- 12.03.2026
- Geschäftszahl
- W1372331823-1
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Bundesverwaltungsgericht · 12.03.2026
BVwG 12.3.2026, W137 2331823-1
Kurzfassung
Der dienstliche Kalender über sechs Monate ist teilweise zugänglich. Orte können entfallen, einzelne Termine und Namen aus konkreten Gründen geheim bleiben. Jeder Termin ist gesondert abzuwägen.
Aus der Unterlage
- Ein spezifisches Informationsinteresse, etwa journalistische Arbeit, fließt in die Abwägung ein, ersetzt sie aber nicht.
- Mitarbeiterinnen ohne hervorgehobene Funktion können anonymisiert werden. Termine ohne Bezug zur Führung von Amtsgeschäften wiegen datenschutzrechtlich schwerer.
- Revision zugelassen, weil IFG-Rechtsprechung in diesem Umfang noch fehlt und die Geheimhaltungsinteressen über den klassischen Einzelfall hinausgehen.
- Folge für Gemeinden: Auch die Terminführung kommunaler Organe kann Information sein.
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Originalquelle
Bundesverwaltungsgericht. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.