Promotionsurkunde einer Person des öffentlichen Lebens
- Gericht
- BVwG
- Datum
- 23.03.2026
- Geschäftszahl
- W2522334052-1
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Bundesverwaltungsgericht · 23.03.2026
BVwG 23.3.2026, W252 2334052-1
Kurzfassung
Datum, akademischer Grad und Name sind zugänglich, wenn die Person öffentlich bekannt ist und den Grad selbst führt. Besonders private Daten, etwa das Geburtsdatum, werden geschwärzt.
Aus der Unterlage
- Begehrt waren das genaue Promotionsdatum und eine Kopie der Urkunde.
- Der Eingriff durch das Datum ist vergleichsweise gering. Public Interest ist kein Freibrief, die Eingriffstiefe bleibt zu prüfen.
- Auch Dr. Miernicki führt diese Entscheidung als Beispiel geringeren Gewichts bei Personen des öffentlichen Lebens an.
public figurePromotionsurkundeUniversitätSchwärzungDatenschutz
Originalquelle
Bundesverwaltungsgericht. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.