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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Promotionsurkunde einer Person des öffentlichen Lebens

Gericht
BVwG
Datum
23.03.2026
Geschäftszahl
W2522334052-1
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungTeilzugang

Bundesverwaltungsgericht · 23.03.2026

BVwG 23.3.2026, W252 2334052-1

Kurzfassung

Datum, akademischer Grad und Name sind zugänglich, wenn die Person öffentlich bekannt ist und den Grad selbst führt. Besonders private Daten, etwa das Geburtsdatum, werden geschwärzt.

Aus der Unterlage

  • Begehrt waren das genaue Promotionsdatum und eine Kopie der Urkunde.
  • Der Eingriff durch das Datum ist vergleichsweise gering. Public Interest ist kein Freibrief, die Eingriffstiefe bleibt zu prüfen.
  • Auch Dr. Miernicki führt diese Entscheidung als Beispiel geringeren Gewichts bei Personen des öffentlichen Lebens an.

public figurePromotionsurkundeUniversitätSchwärzungDatenschutz

Originalquelle

Bundesverwaltungsgericht. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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