E-Mail über Dienstfreistellung an einen engen Kreis
- Gericht
- DSB
- Datum
- 07.04.2026
- Geschäftszahl
- D124.1597/25
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Datenschutzbehörde · 07.04.2026
DSB 7.4.2026, D124.1597/25
Kurzfassung
Keine Verletzung von Transparenz, Zweckbindung oder Datenminimierung, wenn der Dienstgeber einen engen Personenkreis über eine Dienstfreistellung nach einem Vorfall informiert.
Aus der Unterlage
- Inhalt: Vorfall, Nachname, Dienstfreistellung, Verweis auf Ombudsstelle und Hinweisgeberschutz.
- Berechtigtes Interesse des Dienstgebers aus Schutz- und Fürsorgepflicht und der Bediensteten, die mit der Person zusammengearbeitet haben.
- Die Person war in leitender Funktion, der Eingriff blieb auf das unbedingt Erforderliche beschränkt.
Dienstfreistellungberechtigtes InteresseArt. 6 Abs. 1 lit. fDatenminimierungTransparenzZweckbindung
Originalquelle
Datenschutzbehörde. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.