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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Bodycams und Transparenz in öffentlichen Verkehrsmitteln

Gericht
EuGH
Datum
18.12.2025
Geschäftszahl
C-422/24
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

VideoaufzeichnungEntscheidungHinweis

EuGH, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert · 18.12.2025

EuGH 18.12.2025, C-422/24, Storstockholms Lokaltrafik

Kurzfassung

Bei Bodycams stellt sich, ob die Information schon bei der Erhebung zu geben ist. Die Folien stellen Art. 13 gegen Art. 14: Wer passiv beobachtet wird, soll nicht erst später aus einer anderen Quelle erfahren, dass gefilmt wurde.

Aus der Unterlage

  • Vorlagefrage laut Folie: Ist auf Bodycams Art. 13 oder Art. 14 DSGVO anwendbar?
  • Art. 13 erfasst auch den Fall, dass die Person passiv beobachtet wird und kein besonderes Verhalten setzen muss. Art. 14 stellt auf eine andere Quelle als die betroffene Person ab.
  • Argument der Folien zum Schutzniveau: Die Information ist im Zeitpunkt der Erhebung zu erteilen. Sonst droht verdeckte Überwachung.
  • Der ausformulierte Tenor liegt auf den Folien überwiegend als Abbildung vor. Für den Einsatz von Bodycams und offener Videoaufzeichnung den Entscheidungstext daneben lesen. Zur offenen Ankündigung nach österreichischem Polizeirecht siehe § 54 Abs. 6 SPG.

BodycamVideoüberwachungVideoaufzeichnungArt. 13Art. 14Transparenzöffentlicher Verkehr

Originalquelle

EuGH, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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