Geldbußen gegen Schulen: Relevanz für Österreich
- Gericht
- EuGH
- Datum
- 10.09.2026
- Geschäftszahl
- C-458/25
- Dokumenttyp
- Schlussanträge
EuGH, Schlussanträge, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert · 10.09.2026
SA 10.9.2026, C-458/25, Onderwijsgroep Zusters
Kurzfassung
Zur Frage, ob Art. 83 Abs. 7 DSGVO eine Geldbuße gegen privat geführte, subventionierte Schulen verbietet. Für Österreich unterscheiden die Folien staatliche Schulen von privaten Rechtsträgern.
Aus der Unterlage
- Vorlagefrage: Steht Art. 83 Abs. 7 einer nationalen Regelung entgegen, die Geldbußen gegen juristische Personen des Privatrechts verbietet, die subventionierten freien Unterricht erteilen?
- Österreich-Tafel: Staatliche Schulen üben Hoheitsgewalt aus, Verantwortliche ist die Bildungsdirektion, eine Geldbuße ist dort mit Nein markiert.
- Private Schulen: je nach Fall Privatstiftung oder Verein, Verantwortlicher ist der Rechtsträger, Geldbuße auf der Folie mit Ja markiert, mit einem Fragezeichen zur katholischen Kirche.
- Der Tenor selbst ist auf den Folien nicht als Text hinterlegt. Es handelt sich laut Beschriftung um Schlussanträge.
GeldbußeArt. 83SchuleBehördeöffentliche Stelle
Originalquelle
EuGH, Schlussanträge, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert. Dokumenttyp: Schlussanträge. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.