Zum Inhalt

IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Geldbußen gegen Schulen: Relevanz für Österreich

Gericht
EuGH
Datum
10.09.2026
Geschäftszahl
C-458/25
Dokumenttyp
Schlussanträge

DatenschutzEntscheidungHinweis

EuGH, Schlussanträge, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert · 10.09.2026

SA 10.9.2026, C-458/25, Onderwijsgroep Zusters

Kurzfassung

Zur Frage, ob Art. 83 Abs. 7 DSGVO eine Geldbuße gegen privat geführte, subventionierte Schulen verbietet. Für Österreich unterscheiden die Folien staatliche Schulen von privaten Rechtsträgern.

Aus der Unterlage

  • Vorlagefrage: Steht Art. 83 Abs. 7 einer nationalen Regelung entgegen, die Geldbußen gegen juristische Personen des Privatrechts verbietet, die subventionierten freien Unterricht erteilen?
  • Österreich-Tafel: Staatliche Schulen üben Hoheitsgewalt aus, Verantwortliche ist die Bildungsdirektion, eine Geldbuße ist dort mit Nein markiert.
  • Private Schulen: je nach Fall Privatstiftung oder Verein, Verantwortlicher ist der Rechtsträger, Geldbuße auf der Folie mit Ja markiert, mit einem Fragezeichen zur katholischen Kirche.
  • Der Tenor selbst ist auf den Folien nicht als Text hinterlegt. Es handelt sich laut Beschriftung um Schlussanträge.

GeldbußeArt. 83SchuleBehördeöffentliche Stelle

Originalquelle

EuGH, Schlussanträge, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert. Dokumenttyp: Schlussanträge. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

Ähnliche Entscheidungen