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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Auskunft erfasst nicht die eigene Meinungsbildung

Gericht
EuGH
Datum
18.09.2026
Geschäftszahl
C-185/25
Dokumenttyp
Schlussanträge

DatenschutzEntscheidungHinweis

EuGH, Schlussanträge, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert · 18.09.2026

SA 18.9.2026, C-185/25, Waldfelber

Kurzfassung

Informationen, die nur in die eigene Meinungsbildung einfließen, sind nach der auf den Folien festgehaltenen Schlussfolgerung nicht auskunftspflichtig nach Art. 15 Abs. 1 lit. g DSGVO. Es lag kein Aktenvermerk über eine Informationseinholung bei einem Dritten vor; gefordert wurden 800 Euro wegen Nichtauskunft.

Aus der Unterlage

  • Sachverhalt laut Folie: kein Aktenvermerk über die Einholung von Information bei einer dritten Person; Schadenersatzforderung von 800 Euro wegen Nichtauskunft.
  • Schlussfolgerung auf der Folie zu Art. 15 Abs. 1 lit. g: Informationen, die in die geäußerte eigene Meinungsbildung einfließen, sind nicht auskunftspflichtig.
  • Die Folien weisen das Verfahren als Schlussanträge vom 18. September 2026 aus, nicht als bereits gesprochenes Urteil. Vor einer Übernahme in den Vollzug den aktuellen Verfahrensstand prüfen.

AuskunftArt. 15AmtshaftungAktenvermerkMeinung

Originalquelle

EuGH, Schlussanträge, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert. Dokumenttyp: Schlussanträge. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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