EuGH-Datenschutzrecht mit Bedeutung für die Verwaltung
- Gericht
- EuGH
- Datum
- 21.09.2026
- Geschäftszahl
- nicht erkannt
- Dokumenttyp
- Vortrag
Dr. Gerhard Kunnert, Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst · 21.09.2026
Jahrestagung 21./22. September 2026
Kurzfassung
Der Verfassungsdienst geht die jüngere EuGH-Rechtsprechung durch, die Behörden unmittelbar trifft: Personenbezug, Bodycams, Auskunft, Strafregister, Rechtsschutz, Medien, Vorratsdaten, Gesundheitsdaten, Amtshaftung, Geldbußen und Einwilligung.
Aus der Unterlage
- Aus dem Text der Folien belastbar zusammengefasst sind die Einträge zu C-413/23 P, C-422/24, C-526/24, C-769/22, C-185/25, C-317/25 und die Österreich-Relevanz von C-458/25.
- Weitere Verfahren stehen auf den Folien, der Tenor liegt dort aber überwiegend in Abbildungen und ist hier nicht nacherzählt: C-312/24 Darashev (Zweckbindung innerhalb einer Behörde), C-414/24 Datenschutzbehörde (zweigleisiger Rechtsschutz), C-199/24 Legal Newsdesk (Datenschutz und Medienfreiheit), C-661/24 Académie Fiscale (Vorratsdaten), C-474/24 NADA Austria (Offenlegung und Gesundheitsdaten).
- Für den Wortlaut dieser Verfahren die Folien oder die Entscheidung selbst heranziehen, nicht diese Arbeitsseite.
EuGHC-312/24DarashevC-414/24C-199/24C-661/24C-474/24NADAZweckbindungVorratsdatenMedienfreiheit
Originalquelle
Dr. Gerhard Kunnert, Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst. Dokumenttyp: Vortrag. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.