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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Personenbezug aus Sicht des Verantwortlichen

Gericht
EuGH
Datum
04.09.2025
Geschäftszahl
C-413/23P
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

DatenschutzEntscheidungHinweis

EuGH, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert · 04.09.2025

EuGH 4.9.2025, C-413/23 P, EDSB / SRB

Kurzfassung

Ob eine Pflicht aus der DSGVO besteht, beurteilt sich aus der Perspektive des Verantwortlichen, nicht danach, ob der Empfänger die Person noch erkennen kann.

Aus der Unterlage

  • Transparenz nach Art. 13 und 14 DSGVO ist aus Sicht des Verantwortlichen zu prüfen.
  • Eine persönliche Meinung oder Sichtweise ist für sich schon ein personenbezogenes Datum, ohne weitere Prüfung.
  • Sachdaten werden über Inhalt, Zweck oder Ergebnis mit einer Person verknüpft. Beispiel auf der Folie: GPS-Tracking von LKW.
  • Daten, die ein Verantwortlicher pseudonymisiert, können für einen Empfänger nicht personenbezogen sein, etwa für einen Auftragsverarbeiter. Die Rechtsfolge ist auf den Folien als offene Frage markiert.

personenbezogene DatenPseudonymisierungTransparenzArt. 13Art. 14Meinung

Originalquelle

EuGH, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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