Personenbezug aus Sicht des Verantwortlichen
- Gericht
- EuGH
- Datum
- 04.09.2025
- Geschäftszahl
- C-413/23P
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
EuGH, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert · 04.09.2025
EuGH 4.9.2025, C-413/23 P, EDSB / SRB
Kurzfassung
Ob eine Pflicht aus der DSGVO besteht, beurteilt sich aus der Perspektive des Verantwortlichen, nicht danach, ob der Empfänger die Person noch erkennen kann.
Aus der Unterlage
- Transparenz nach Art. 13 und 14 DSGVO ist aus Sicht des Verantwortlichen zu prüfen.
- Eine persönliche Meinung oder Sichtweise ist für sich schon ein personenbezogenes Datum, ohne weitere Prüfung.
- Sachdaten werden über Inhalt, Zweck oder Ergebnis mit einer Person verknüpft. Beispiel auf der Folie: GPS-Tracking von LKW.
- Daten, die ein Verantwortlicher pseudonymisiert, können für einen Empfänger nicht personenbezogen sein, etwa für einen Auftragsverarbeiter. Die Rechtsfolge ist auf den Folien als offene Frage markiert.
personenbezogene DatenPseudonymisierungTransparenzArt. 13Art. 14Meinung
Originalquelle
EuGH, vorgetragen von Dr. Gerhard Kunnert. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.