Zum Inhalt

IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Mündliche Rechtsauskunft ist keine Information

Gericht
LVwG Kärnten
Datum
13.11.2025
Geschäftszahl
KLVWG-1828/5/2025
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungGeheimhaltung

Landesverwaltungsgericht Kärnten · 13.11.2025

LVwG Kärnten 13.11.2025, KLVwG-1828/5/2025

Kurzfassung

Sämtliche mündlichen Rechtsauskünfte und Gutachten zu Zweitwohnsitzen sind nicht herauszugeben, wenn sie nicht aufgezeichnet sind. Das Unterlassen von Aktenvermerken nennt das Gericht rechtsstaatlich bedenklich.

Aus der Unterlage

  • Negativfeststellung, nachdem sich schriftliche Auskünfte nicht feststellen ließen.
  • Mündliche Auskünfte fallen nicht unter das IFG.

mündlichRechtsauskunftAktenvermerkZweitwohnsitz

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Kärnten. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

Ähnliche Entscheidungen