Mündliche Rechtsauskunft ist keine Information
- Gericht
- LVwG Kärnten
- Datum
- 13.11.2025
- Geschäftszahl
- KLVWG-1828/5/2025
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Kärnten · 13.11.2025
LVwG Kärnten 13.11.2025, KLVwG-1828/5/2025
Kurzfassung
Sämtliche mündlichen Rechtsauskünfte und Gutachten zu Zweitwohnsitzen sind nicht herauszugeben, wenn sie nicht aufgezeichnet sind. Das Unterlassen von Aktenvermerken nennt das Gericht rechtsstaatlich bedenklich.
Aus der Unterlage
- Negativfeststellung, nachdem sich schriftliche Auskünfte nicht feststellen ließen.
- Mündliche Auskünfte fallen nicht unter das IFG.
mündlichRechtsauskunftAktenvermerkZweitwohnsitz
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Kärnten. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.