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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Gelöschtes E-Mail ist keine Information mehr

Gericht
LVwG Kärnten
Datum
06.11.2025
Geschäftszahl
KLVWG-1830/5/2025
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungGeheimhaltung

Landesverwaltungsgericht Kärnten · 06.11.2025

LVwG Kärnten 6.11.2025, KLVwG-1830/5/2025

Kurzfassung

Ein E-Mail zur Altlastenstudie, das noch vor Inkrafttreten des IFG gelöscht wurde, muss die Gemeinde nicht wiederbeschaffen.

Aus der Unterlage

  • Zugang nur zu tatsächlich vorhandenen Informationen.
  • Das gelegentliche Löschen nicht mehr benötigter E-Mails ist lebensnah.

E-MailLöschungInformationsbegriffBürgermeisterinAltlasten

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Kärnten. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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