Gelöschtes E-Mail ist keine Information mehr
- Gericht
- LVwG Kärnten
- Datum
- 06.11.2025
- Geschäftszahl
- KLVWG-1830/5/2025
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Kärnten · 06.11.2025
LVwG Kärnten 6.11.2025, KLVwG-1830/5/2025
Kurzfassung
Ein E-Mail zur Altlastenstudie, das noch vor Inkrafttreten des IFG gelöscht wurde, muss die Gemeinde nicht wiederbeschaffen.
Aus der Unterlage
- Zugang nur zu tatsächlich vorhandenen Informationen.
- Das gelegentliche Löschen nicht mehr benötigter E-Mails ist lebensnah.
E-MailLöschungInformationsbegriffBürgermeisterinAltlasten
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Kärnten. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.