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Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Vorhandene Beschneiungsinfrastruktur ist kein Geschäftsgeheimnis

Gericht
LVwG NÖ
Datum
19.01.2026
Geschäftszahl
LVWG-AV-1404/001-2025
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungZugang

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 19.01.2026

LVwG NÖ 19.1.2026, LVwG-AV-1404/001-2025

Kurzfassung

Ob Infrastruktur zur Beschneiung von Schipisten vorhanden ist, lässt sich öffentlich erkennen und ist deshalb kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis.

Aus der Unterlage

  • Regel aus dem Vortrag: Eine Ja/Nein-Frage oder etwas öffentlich Erkennbares ist kein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis.
  • Dieselbe Entscheidung wird beim Informationsbegriff dafür zitiert, dass nur gesichertes Wissen erfasst ist, nicht subjektive Einschätzungen.

GeschäftsgeheimnisBetriebsgeheimnisSchipisteJa-Nein-Frage

Originalquelle

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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