Vorhandene Beschneiungsinfrastruktur ist kein Geschäftsgeheimnis
- Gericht
- LVwG NÖ
- Datum
- 19.01.2026
- Geschäftszahl
- LVWG-AV-1404/001-2025
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 19.01.2026
LVwG NÖ 19.1.2026, LVwG-AV-1404/001-2025
Kurzfassung
Ob Infrastruktur zur Beschneiung von Schipisten vorhanden ist, lässt sich öffentlich erkennen und ist deshalb kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis.
Aus der Unterlage
- Regel aus dem Vortrag: Eine Ja/Nein-Frage oder etwas öffentlich Erkennbares ist kein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis.
- Dieselbe Entscheidung wird beim Informationsbegriff dafür zitiert, dass nur gesichertes Wissen erfasst ist, nicht subjektive Einschätzungen.
GeschäftsgeheimnisBetriebsgeheimnisSchipisteJa-Nein-Frage
Originalquelle
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.