Instanzenzug in der Gemeinde
- Gericht
- VfGH
- Datum
- 24.06.2026
- Geschäftszahl
- G43/2026
- Dokumenttyp
- Vortragsunterlage
Verfassungsgerichtshof, wiedergegeben von Dr. Georg Miernicki und Dr. Johannes Schmid · 24.06.2026
VfGH 24.6.2026, G43/2026
Kurzfassung
Der VfGH hat die Streitfrage geklärt, ob gegen die Nichterteilung einer Information zuerst der innergemeindliche Instanzenzug auszuschöpfen ist. Die Folien geben das Ergebnis nicht im Wortlaut wieder.
Aus der Unterlage
- Bis zur Tagung war die Praxis gespalten: mehrere Entscheidungen des LVwG NÖ verlangen den administrativen Instanzenzug, andere lassen die Beschwerde direkt zum Verwaltungsgericht zu.
- Dr. Schmid verweist für die Erläuterung auf den Fachausschuss Rechtsangelegenheiten am 30. September 2026 in Kapfenberg.
- Praktisch: Zuständigkeit und Rechtsmittelbelehrung in Gemeindeordnung oder Stadtrecht prüfen. In Wien läuft der Vollzug dezentral, Verfahren beim VwGH waren anhängig.
- Den Entscheidungstext G43/2026 selbst lesen, bevor die Rechtsmittelbelehrung umgestellt wird. Diese Seite gibt nur den Tagungsstand wieder.
InstanzenzugGemeindeRechtsmittelVfGH
Originalquelle
Verfassungsgerichtshof, wiedergegeben von Dr. Georg Miernicki und Dr. Johannes Schmid. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.