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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Besonderes Informationsrecht verdrängt das allgemeine Auskunftsrecht

Gericht
VfGH
Datum
17.03.2026
Geschäftszahl
G156/2025
Dokumenttyp
Vortragsunterlage

InformationsfreiheitEntscheidungGeheimhaltung

Verfassungsgerichtshof · 17.03.2026

VfGH 17.3.2026, G156/2025

Kurzfassung

Noch zum NÖ Auskunftsgesetz: § 10 Abs. 1 zweiter Satz NÖ KJHG ist eine besondere Informationsbestimmung und sperrt das allgemeine Auskunftsgesetz.

Aus der Unterlage

  • Ältere Linie: Das Auskunftspflichtgesetz gilt nur, soweit ein Begehren über besondere bundesgesetzliche Auskunftspflichten hinausgeht (VfGH 7.10.1991, B902/88; VwGH 17.3.1992, 91/11/0162).
  • Dieselbe Denkfigur trägt später die IFG-Fälle zu Gemeinderatsprotokollen und zur Kinder- und Jugendhilfe: Ein eigenes Zugangsregime verdrängt das allgemeine Gesetz.

NÖ KJHGAuskunftsgesetzSpezialregelKinder- und Jugendhilfe

Originalquelle

Verfassungsgerichtshof. Dokumenttyp: Vortragsunterlage. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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