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IFG und Datenschutz

Jahrestagung · St. Pölten · 21.–22. September 2026

Qualität

Kommunale Unternehmen: Fragen an die ITG Graz

Gericht
nicht erkannt
Datum
22.09.2026
Geschäftszahl
nicht erkannt
Dokumenttyp
Praxisbeispiel

InformationsfreiheitPraxis

Mag.a Silke Santner-Kandolf, ITG Graz, Gesprächsleitfaden von Dr. Johannes Schmid · 22.09.2026

§ 13 IFG, informationspflichtiges Unternehmen

Kurzfassung

Die Folien enthalten die Fragen an die ITG Graz, keine ausformulierten Antworten. Sie markieren die Punkte, an denen ein kommunales Unternehmen das IFG anders vollzieht als eine Gemeinde.

Aus der Unterlage

  • Die ITG ist doppelt betroffen: als informationspflichtiges Unternehmen und als IT-Dienstleisterin der Stadt.
  • Eigenes Regime: kein Bescheid, kurze Fristen, direkter Weg zum Verwaltungsgericht, dafür § 13 IFG zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Wettbewerb.
  • Offene Organisationsfragen der Folie: Wer entscheidet über eine Anfrage, wie stimmt man sich mit der Stadt ab, wo drückt es bei Lieferantenverträgen und Ausschreibungen.
  • Technisch genannt: Informationsregister, Fristen-Workflows, Schwärzungen, und welche Rolle KI bei der Bearbeitung von Informationsbegehren künftig spielen kann.

kommunales UnternehmenITG Graz§ 13 IFGGeschäftsgeheimnisInformationsregisterSchwärzung

Originalquelle

Mag.a Silke Santner-Kandolf, ITG Graz, Gesprächsleitfaden von Dr. Johannes Schmid. Dokumenttyp: Praxisbeispiel. Eine Originalentscheidung ist nicht hinterlegt.

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